Restaurants können Ungeimpfte mit Attest abweisen – Was sonst noch für Atteste gilt

Redakteur
Wer ein Attest vorzeigt, dass er oder sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf, ist prinzipiell Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Das heißt aber noch lange nicht, dass man auch tatsächlich ins Restaurant, Kino oder Theater kommt. © picture alliance/dpa
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