Corona-Notbremse gilt ab Montag in 31 Kreisen und kreisfreien Städten

Die Corona-Notbremse gilt von Montag an in 31 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Das habe das NRW-Gesundheitsministerium entsprechend angeordnet, teilte die Landesregierung am Freitagabend mit.
Zu den betroffenen Regionen zählen etwa Köln, Dortmund, die Städteregion Aachen, der Kreis Mettmann und der Kreis Siegen-Wittgenstein. „Es handelt sich dabei um die Kommunen, in denen die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen nach den heute veröffentlichten Daten des Landeszentrum Gesundheit seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt“, erläuterte das Gesundheitsministerium.
Hintergrund ist, dass Nordrhein-Westfalen trotz rasant steigender Corona-Zahlen ab Montag doch keine landesweite Corona-Notbremse ziehen wird. Nur in Kommunen mit einer Wocheninzidenz über 100 müssen unter anderem Läden, Sportstätten und Kultureinrichtungen schließen.
Ausnahmen sind möglich
Die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte dürfen aber Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest erlauben. Diese Ausnahme-Möglichkeiten müssen mit dem Gesundheitsministerium allerdings vorher abgestimmt werden.
Diesen Weg geht zum Beispiel die Stadt Dortmund. Sie kündigte am Freitagnachmittag an, dem Land „den Entwurf einer Allgemeinverfügung zum Aufrechterhalten des Handels in der bisherigen Form“ vorzulegen.
dpa/leel
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