Abschiebung in Lünen gescheitert Zentrale Ausländerbehörde angefordert, Polizei fahndet

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Die Person, die abgeschoben werden sollte, war in Lünen nicht anzutreffen. Jetzt fahndet die Polizei nach der Person.
Die Person, die abgeschoben werden sollte, war in Lünen nicht anzutreffen. Jetzt fahndet die Polizei nach der Person. © picture alliance/dpa
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Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde Essen hatte die Stadt Lünen am Donnerstag (19.1.) zur Unterstützung angefordert. Das war aufgefallen, weil sich Mitarbeiter der Behörde klar erkennbar in der Fußgängerzone aufhielten. Mittlerweile ist klar, worum es dabei ging. „Es sollte eine aufenthaltsbeendende Maßnahme durchgeführt werden“, berichtet Daniel Claeßen, Sprecher der Stadt Lünen. Gemeint ist eine Abschiebung. Dazu sei es üblich, dass die Stadt Unterstützung anfordere.

Zu einem wirklichen Einsatz sei es aber in diesem Fall nicht gekommen, weil die Person, die abgeschoben werden sollte, nicht anzutreffen gewesen sei. Diese Person sei jetzt zur Fahndung ausgeschrieben worden. „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ seien in Lünen lediglich Einzelfälle, berichtet Stadtsprecher Claeßen.

Ausländer benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um sich in Deutschland aufzuhalten. Wird etwa ein Asylantrag abgelehnt, sind Ausländer verpflichtet, das Land innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen.

Passiert das nicht, können sie in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Die Entscheidung darüber kann im Bundesamt für Migration für Flüchtlinge oder bei der Ausländerbehörde gefällt werden. Deutschlandweit gab es 2016 25.375 Abschiebungen, 2021 waren es hingegen 11.982. Häufig scheitern Abschiebungen zum Beispiel an fehlenden Reisedokumenten oder humanitären Gründen.