Bankenpleite So schützt die Einlagensicherung Privatvermögen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat über den deutschen Ableger der US-amerikanischen Silicon Valley Bank ein Moratorium verhängt. Foto: Boris Roessler/dpa © dpa-tmn
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Das eigene Ersparte liegt bei einer europäischen Bank in der Regel sicher verwahrt. Das gilt auch für den Fall einer Pleite des jeweiligen Kreditinstituts. Denn die meisten Kundinnen und Kunden bekommen ihre Einlagen erstattet.

Mit der staatlichen Einlagensicherung seien die Guthaben von Giro-, Tages- und Festgeldkonten sowie auf den Namen lautende Sparbriefe von bis zu 100 000 Euro je Einleger geschützt, sagt Thomas Schlüter vom Bundesverband deutscher Banken. In Ausnahmefällen sind sogar bis zu 500 000 Euro geschützt, wenn die Einzahlung mit einem bestimmten Lebensereignis zusammenhing und nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Das kann etwa der Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Scheidung, Ruhestand oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Höhere Guthaben können von freiwilligen Einlagensicherungsfonds privater oder öffentlicher Banken entschädigt werden. Dadurch sind sogar Guthaben in Millionenhöhe abgesichert.

Im Entschädigungsfall meldet sich die Sicherungseinrichtung

Betroffene Kundinnen und Kunden brauchen für die Auszahlung der Entschädigung in aller Regel nichts zu unternehmen. Die jeweils zuständige Sicherungseinrichtung meldet sich von allein.

Angeschriebene müssen dann lediglich darauf reagieren und eine Kontoverbindung angeben, an die die Entschädigung überwiesen werden soll.

Von den jüngsten Pleiten der New Yorker Signature Bank und der kalifornischen Silicon Valley Bank dürften deutsche Sparerinnen und Sparer übrigens kaum direkt betroffen sein.

Zwar hat die Bafin für den Deutschen Ableger der Silicon Valley Bank, der Silicon Valley Bank Germany Branch, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und angeordnet, die Bank für den Kundenverkehr zu schließen.

Weil die Bank aber in Deutschland kein Einlagengeschäft betreibt, ergäben sich in Deutschland auch keine Konsequenzen für die Einlagensicherung, so die Bafin.

dpa