Onkel Max beantwortet hier die Alltagsfragen der Leserinnen und Leser, seiner Nichten und Neffen, wie er sie liebevoll nennt. Diesmal geht es um die Frage, ob sich Ehepaare trotz des neuen Not- oder Ehegattenvertretungsrechtes noch um eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht kümmern müssen.
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Bankgeschäfte können nicht getätigt werden
Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht einlegen