
Nach einer etwa halbjährigen Pause ohne Geflügelpest in Hausgeflügelhaltungen ist in Nordrhein-Westfalen erstmalig wieder ein Erreger des Virus‑Subtyps H5N1 in einer Hobbyhaltung nachgewiesen worden – und zwar in einer Geflügelzucht in Kirchhellen. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
(Friedrich‑Loeffler‑Institut) hat die Vorfälle am Montag bestätigt.

Betroffen ist demnach eine kleine Haltung mit rund 120 Enten, Gänsen und Hühnern. Alle erforderlichen Schritte zur Eindämmung der Seuche sind nach Angaben des Ministeriums bereits am Wochenende eingeleitet worden.
120 Enten, Gänse und Hühner getötet
Der gesamte Geflügelbestand ist getötet und fachgerecht entsorgt worden. Um den Ausbruchsbetrieb wird zudem kurzfristig eine Sperrzone eingerichtet. Diese besteht aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern.
Auch für Teile von Dorsten, Marl, Herten und Gladbeck gilt die Aufstallpflicht für Geflügel, da sich beide Städte in der sogenannten Überwachungszone befinden, Teile von Dorsten auch in der Schutzzone. Ob eine Geflügelhaltung in den betroffenen Bereich gehört, können Halter auf einer interaktiven Karte auf der Homepage des Kreises Recklinghausen prüfen.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert alle Geflügelhalterinnen und ‑halter in den betroffenen Gebieten auf, Aufstallungspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen zwingend und konsequent umzusetzen.
Ansteckungsrisiko für Wildvögel gering halten
Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein mögliches Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder weggebracht verbracht werden.
Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte.