
Mit jeder Stunde, die das finale Spiel des BVB um den Meistertitel am Samstag (27.5.) näher rückt, steigt das schwarz-gelbe Fieber und die freudige Erwartung, die Schüssel nach elf Jahren wieder in die Fußball-Hauptstadt zu holen. Sollte das gelingen, ist Dortmund am Wochenende im Ausnahmezustand vor überschäumender Freude.
Und wenn die sich Bahn bricht, verstärkt durch Alkoholkonsum, schlagen Fans schon mal über die gesetzlichen Stränge. Damit nicht im Nachhinein die Freude getrübt wird, hat Verkehrsrechtler Arndt Kempgens (54) ein paar hilfreiche Hinweise – und Warnungen.
Kaum ist der Schlusspfiff ertönt, ist mit spontanen Autokorsos über den Wall und um den Borsigplatz zu rechnen. Doch Vorsicht: „,Überflüssiges‘ Hupen ist verkehrsrechtlich grundsätzlich – leider – nicht erlaubt“, mahnt Arndt Kempgens, „Hupen darf man nur als Warnung für andere Verkehrsteilnehmer. Freude am Fußball ist leider kein rechtlich anerkannter Grund.“
Autokorso für den BVB
Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen und bei Belästigung Anderer sogar mit 10 Euro.
Noch teurer wird es, wenn man sich im Autokorso dazu hinreißen lässt, bei Rot über die Ampel zu fahren. Kempgens: „Dann sind mindestens 90 Euro und 1 Punkt fällig. Bei Gefährdung Anderer oder wenn das Rotlicht schon länger als 1 Sekunde geschaltet war, drohen 1 Monat Fahrverbot sowie 200 Euro und 2 Punkte in Flensburg.“
Übrigens kann es auch Fußgänger erwischen, sie zahlen 5 Euro, wenn sie bei Rot die Straße überqueren.
Kein Pardon bei Alkohol
Allerdings geht der Verkehrsrechtsexperte davon aus, „dass viele Polizisten bei harmlosen Verstößen eher ein Auge zudrücken werden.“
Kein Pardon, sondern eher verstärkte Kontrollen, erwartet Kempgens aber bei nachfolgenden Verstößen in Sachen Alkohol und Pyrotechnik.
Kein Umstieg auf E-Scooter
„Ab 0,5 Promille Alkohol droht ein Fahrverbot von 1 Monat und ab 1,1 Promille sogar die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis“, sagt der Anwalt und mahnt: „Auch das abendliche Umsteigen auf E-Scooter ist keine gute Idee. Da gelten nämlich die gleichen Grenzen wie beim Auto.“
Auch sollten Fans ihre Finger von Pyrotechnik lassen, rät Kempgens: „Das Abbrennen in größeren Menschengruppen ist grundsätzlich – nicht nur im Stadion – verboten. Es drohen Bußgeld von mehreren hundert Euro.“ Werde eine Person verletzt, drohten sogar Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, verbunden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.