Bergschäden: Die Uhr für finanzielle Entschädigungen tickt
Bergbau
Wer ein Haus besitzt, das aufgrund von Bergschäden Risse zeigt oder schief steht, muss sich beeilen, um noch eine Entschädigung von der Ruhrkohle zu erhalten. Ein Fachmann gibt Tipps.

Haus-Schiefstände infolge von Bergschäden sind oft mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen. © Stefan Milk (A)
Kleine Risse in der Fassade? Die Türen fallen zu, obwohl kein Fenster geöffnet ist? Oft sind sogenannte Bergschäden, die durch den Bergbau verursacht wurden, der Grund dafür, dass sich ein Grundstück beziehungsweise das Haus um wenige Millimeter gesenkt hat. Dem Laien bleiben diese Schäden, wenn sie in kleinen Dimensionen zu verzeichnen sind, vielfach verborgen und vom Hausbesitzer anfangs unbemerkt.
Finanzielle Entschädigungen von der Ruhrkohle AG, so teilt die Siedlergemeinschaft Lanstrop mit, sind für den Bereich des „alten Lanstrop“ (Grenze Schafstallstraße) mittlerweile verjährt, aber für die anderen Bereiche (Am Burhag, Hinnenberg, Horstmarer Straße, Erich-Kühn-Straße, Teile der Hafnerstraße, Hutererweg, Kürschnerweg) besteht noch die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Allerdings ticke auch hier die Uhr.
Sachverständiger bietet Termine vor Ort an
Der Sachverständige Magnus von Bormann, der in den vergangenen Jahren schon mehrfach Infoveranstaltungen zum Thema angeboten hat, bietet Termine vor Ort an. Infos unter E-Mail info@vonbormann.de.

Der Bergbau-Sachverständige Magnus von Bormann gibt Tipps in Sachen Entschädigungen aufgrund von Bergschäden. © Matthias Hüppe
Kosten entstehen dabei für den Hausbesitzer nicht, weil das Sachverständigenbüro direkt mit dem Schadensverursacher abrechnet. Für Fragen steht auch der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft zur Verfügung (E-Mail: Matthias.Hueppe@t-online.de).