
Rechtsanspruch auf Ganztag stellt die Stadt vor große Herausforderungen
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist beschlossene Sache. Bis 2026 bleibt zwar noch Zeit, aber in Dorsten sehen sich Stadt und Träger vor schwierige Aufgaben gestellt.
Alle Dorstener Kinder, die 2026 eingeschult werden, haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das haben jüngst Bundestag und Bundesrat beschlossen. Während viele Eltern sich freuen, hadern Dorstener Schulleiter, OGS-Träger und die Stadt selbst mit der Umsetzung.
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Bauliche Erweiterungen als größte Herausforderung
Stadt begrüßt den Rechtsanspruch
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