Tipps für Privatversicherte: So funktioniert der Wechsel zur gesetzlichen Versicherung
HAMBURG Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichnen einen Zustrom von Interessenten aus der privaten Krankenversicherung (PKV). Ein Grund: drastische Beitragserhöhungen. Für den Wechsel gelten strenge Regeln. Die sollte man kennen. Sonst droht großer Ärger.
Die gesetzlichen Krankenkassen registrieren eine zunehmende Zahl von Privatpatienten, die wieder zu ihnen zurückkehren wollen. (Foto: Daniel Karmann) (Foto: dpa)
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Gehaltsgrenze spielt beim Wechsel entscheidende Rolle
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. «Wer im Jahr weniger als 50 850 Euro brutto verdient, wird wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert», erklärte Rudnik. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld könnten sich eine gesetzliche Kasse suchen. «Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen allerdings in der privaten Krankenversicherung bleiben.» Auch wer älter als 55 Jahre ist, könne nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Alternative: Günstigeren Tarif suchen
Allerdings könnten Privatversicherte mit ihrem Arbeitgeber darüber verhandeln, das Gehalt zu reduzieren. «Dadurch würde ich dann wieder unter die Versicherungsgrenze rutschen und wäre damit wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert», sagte Rudnik. Über die Einzelheiten sollten Betroffene aber auch mit der Krankenkasse sprechen. Denn für einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Haben Privatversicherte keine Möglichkeiten, wieder zu einer gesetzlichen Kasse zu wechseln, könnten sie sich bei ihrer Versicherung nach einem billigeren Tarif umsehen. Mit einem solchen Schritt ließen sich monatlich mehrere hundert Euro monatlich sparen. Allerdings sollten die Leistungen dabei genau verglichen werden.
Nicht empfehlenswert sei es, zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu wechseln. «Das ist der schlechteste Rat, den man geben kann», sagte Rudnik. Denn damit sei meist eine neue Gesundheitsprüfung verbunden. Zudem gingen die bisher erworbenen Altersrückstellungen verloren.
Die gesetzlichen Krankenkassen registrieren eine zunehmende Zahl von Privatpatienten, die wieder zu ihnen zurückkehren wollen. «Bei uns häufen sich die telefonischen Anfragen von Privatversicherten, die zur AOK kommen wollen», sagte der Chef der AOK Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs, dem «Spiegel».
Zur Barmer GEK wechselten laut dem Nachrichtenmagazin bereits im Laufe des vergangenen Jahres rund 27 600 Versicherte von der privaten Konkurrenz, neun Prozent mehr als im Vorjahr. Eine ähnliche Tendenz bestätigte die Techniker Krankenkasse dem «Spiegel»: Dorthin wechselten im vergangenen Jahr 68 000 Versicherte, fast zwölf Prozent mehr.
Viele private Krankenversicherungen haben zum 1. Januar ihre Beiträge erhöht, laut «Spiegel» teils bis zu 50 Prozent. Gesetzlich vorgesehen ist der Austritt aus einer Privatkasse nur in Ausnahmefällen: für Privatversicherte, die arbeitslos werden oder deren Angestelltengehalt unter die Versicherungspflichtgrenze von 50 850 Euro sinkt, sowie für Selbstständige, die in eine ähnlich bezahlte Festanstellung wechseln.






