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Medienhaus Lensing
10.02.2012 18:34 Uhr
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BGH-Präsident verteidigt sich gegen Vorwürfe

Karlsruhe (dpa) BGH-Präsident Klaus Tolksdorf hat sein Vorgehen im Richterstreit am Bundesgerichtshof verteidigt. Er sei davon überzeugt, dass der 2. Strafsenat ordnungsgemäß besetzt sei, sagte Tolksdorf am Donnerstagabend auf dem Jahrespresseempfang des BGH.

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Im Richterstreit am BGH hatte Gerichtspräsident Klaus Tolksdorf bislang eisern geschwiegen. Foto: Uli Deck (Foto: dpa)

Das Präsidium habe keinen Druck auf Richter ausgeübt, die anderer Meinung sind. «Im 2. Strafsenat drohte ein Stillstand der Rechtspflege auf unbestimmte Zeit», sagte Tolksdorf. In dieser Situation habe das Präsidium versucht, gemeinsam mit den betroffenen Richtern nach Lösungen zu suchen.

Wegen des Streits um eine Beförderung ist der Vorsitz im 2. Strafsenat seit gut einem Jahr nicht besetzt. Deshalb hat der Vorsitzende des 4. Strafsenats, Andreas Ernemann, noch zusätzlich den Vorsitz im 2. Senat übernommen. Ein Teil der Richter hält das für unzulässig; Mitte Januar hatten sie deshalb ein Verfahren ausgesetzt. Am vergangenen Mittwoch hatte einer der Richter dem Präsidium öffentlich vorgeworfen, es habe versucht, Druck auf die Richter auszuüben.

«Die Vorwürfe, die hier erhoben und in die Öffentlichkeit hinausgetragen wurden, sind so unerhört, dass sie auch öffentlich widerlegt werden müssen», sagte Tolksdorf. «Die Anhörungen hatten mit einer Vernehmung oder einem inquisitionsartigen Verhör absolut nichts zu tun. Es ist auch kein Druck auf die Kollegen ausgeübt worden.»

Die Neue Richtervereinigung (NRV) kritisierte dennoch das Vorgehen des BGH-Präsidiums: «Ein Präsidium hat keine Aufsicht über die Rechtsprechung der Richter», hieß es in einer Presseerklärung. «Das ist ein klarer Fall für das Richterdienstgericht, das für die Abwehr von Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit zuständig ist. Zu diesen Eingriffen hätte es nie kommen dürfen», so die NRV.

Der BGH-Präsident äußerte sich auf dem Presseempfang auch erstmals zum Konkurrentenstreit um den Senatsvorsitz - der Ursache des Besetzungsproblems: Im Oktober hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Besetzung bis auf weiteres gestoppt - BGH-Richter Thomas Fischer hatte geklagt, nachdem Tolksdorf ihn in einer dienstlichen Bewertung heruntergestuft und einen anderen Kandidaten für den Vorsitz vorgeschlagen hatte. Das Verwaltungsgericht gab Fischer recht und äußerte Bedenken gegen die von Tolksdorf verfasste Beurteilung des Richters.

Medienberichte, wonach er einen «besonders meinungsstarken Richter» habe zurückdrängen wollen, hätten mit der Realität nichts zu tun, sagte Tolksdorf. Er stimme mit Fischer in vielen rechtlichen Fragen überein. Allerdings sehe er Fischers persönliche Eignung zur Führung eines Senats «nicht mehr so uneingeschränkt positiv wie vor zwei Jahren und wie er es selber sieht». Drei Richter hätten in den vergangenen Jahren den 2. Strafsenat verlassen und dies auch damit begründet, dass sie sich eine Zusammenarbeit mit Fischer - zumal als Vorsitzendem - nicht vorstellen können, sagte Tolksdorf.

Der BGH-Präsident äußerte sich zuversichtlich, dass die Personalquerele bis zum Sommer gelöst sein werde. Inzwischen habe er eine neue Beurteilung über Fischer geschrieben; über den Inhalt wollte er jedoch nichts sagen. Klar ist: Im Sommer geht der derzeitige Doppelvorsitzende Ernemann in den Ruhestand - wenn bis dahin nichts geschieht, sind gleich zwei Senatsvorsitze zu besetzen.



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