Hintergründe und Rückblick
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Berlin/München (dpa) Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nur noch bis Jahresende eine kostenlose private Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter Geltung anbieten. Anstoß daran genommen hat nach einem «Focus»-Bericht das Bundesversicherungsamt als Kassenaufsicht.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nur noch bis Jahresende eine kostenlose private Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter Geltung anbieten. Foto: Maurizio Gambarini/ Symbol (Foto: dpa)
Das Bundesgesundheitsministerium teile dessen Rechtsauffassung, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag.
Nach seinen Worten dürfen gesetzliche Kassen einen erweiterten Auslands-Krankenschutz nicht als eigene Leistung anbieten. Für das kostenlose Angebot einzelner Kassen gebe es daher «keine gesetzliche Ermächtigung». Nach Darstellung des Magazins kommen derzeit mehr als zwei Millionen Versicherte in den Genuss der kostenlosen, nun aber beanstandeten Zusatzversicherung.
Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt nur für EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber auch dort kann es vorkommen, dass Kassenpatienten für medizinische Behandlungen zusätzlich zur Kasse gebeten werden. In solchen Fällen helfen private Zusatzpolicen: Sie kosten extra, gelten weltweit und bezahlen im Notfall auch den Rücktransport nach Deutschland.
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