Medienhaus Lensing
20.05.2008 18:02 Uhr
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NRW lockert das Rauchverbot

DÜSSELDORF NRW will das strenge Rauchverbot in Einraumkneipen zum 1. Juli aussetzen. In Kneipen, in denen zu diesem Zeitpunkt eine moderne Entlüftungsanlage installiert ist, können Gäste zunächst weiterqualmen.Von Michael Fritsch

"Zum Nichtrauchen bitte vor die Tür!": In den Kneipen Nordrhein-Westfalens, die eine Entlüftungsanlage installiert haben, wird das erst frühestens 2009 nötig werden.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Das hat das Gesundheitsministerium am Dienstag unserer Zeitung mitgeteilt. Man werde mit einem entsprechenden Erlass auf die sogenannte Innovationsklausel im Nichtraucherschutzgesetz reagieren, sagte der Sprecher des Ministeriums, Ulrich Lensing. Nach einer in Paragraf 3 des Gesetzes festgelegten Passage sind Ausnahmen vom Rauchverbot zulässig, „wenn durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet werden kann“.

Voraussetzung dafür ist eigentlich eine Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums. Nach Angaben Lensings wird es eine solche Rechtsverordnung allerdings vorerst nicht geben: „Fakt ist, dass wir bislang auf keine wissenschaftlich validen Werte bei der Messung von Schadstoffbelastungen aufbauen können“, räumte der Sprecher ein.

4000 Schadstoffe

Im Zigarettenrauch seien rund 4000 Schadstoffe enthalten und niemand könne derzeit sagen, welche Schadstoffe für einen effektiven Nichtraucherschutz herauszufiltern oder zu reduzieren sind, sagte er. Deshalb habe man sich dazu entschlossen, zunächst in allen Gaststätten, die eine Entlüftungsanlage eingebaut haben, das Rauchen zuzulassen. In einem ein- bis zweijährigen Modellversuch solle geklärt werden, welche Kriterien eine Entlüftungsanlage haben müsse, um einen effektiven Nichtraucherschutz zu gewährleisten.

Damit gibt es fünf Wochen bevor das Rauchverbot auch in nordrhein-westfälischen Kneipen greift, für Wirte neue Hoffnung auf Ausnahmen.

Unabhängige Prüfung

Neben dem Start des Modellversuchs solle ein Prüfauftrag an eine unabhängige Behörde – etwa den TÜV oder die DEKRA - vergeben werden, die sich um Fragen der Schadstoffe und der Zertifizierung der Anlagen kümmere. Nach einer wissenschaftlichen Auswertung der Filter-Experimente in den Kneipen werde das Ministerium eine Rechtsverordnung vorlegen. Solange blieben Wirte, die an dem Modellversuch beteiligt sind, und ihre rauchenden Gäste von Ordnungshütern unbehelligt.



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