Verkehr: Das Containerterminal am ehemaligen Bahnhof Nord und seine Folgen
HUCKARDE/MENGEDE Eine neue Verkehrsführung rund um den ehemaligen Bahnhof Nord in Huckarde sorgt für Diskussionen. Denn der Bau eines von DSW21 geplanten Containerterminals würde sich auch auf Mengede auswirken.
Hier soll das neue Containerterminal entstehen. (Foto: Schütze)
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In welcher Größenordnung sich dieses bewegen wird, darüber ließen sich die Mengeder Bezirksvertreter, die den Bau grundsätzlich begrüßen, in ihrer jüngsten Sitzung am Mittwoch von Kristina Rummeld (DSW21) und Stadtplaner Burckhard Kahrmann (Foto) informieren.
Ampelanlage an der A2 im Blick
Hauptaugenmerk legten die Mengeder Politiker dabei auf die Ampelanlage an der Auffahrt zur A2, an der es schon jetzt zu Stoßzeiten zu erheblichen Wartezeiten kommt. Laut Verkehrsgutachten würden nur rund 35 Prozent der etwa 640 Fahrzeuge täglich von und zum Containerterminal die Route über Mengede nehmen, so Kahrmann.
Und das würde keine spürbaren Auswirkungen haben. Das sei so nicht ganz richtig, bemängelte hingegen Werner Locker (SPD), denn das Gutachten sieht einen 25 prozentigen Verkehrsfluss über die geplante Nordspange vor. Die existiert allerdings noch nicht.
Die Emscherallee wird zum Schleichweg
„Daher werden diese 25 Prozent auch den Weg über die Emscherallee nehmen“, glaubt Locker. Das konnte Kahrmann nicht entkräften.
Sorgen bereitet den Mengedern auch die Lärmentwicklung durch den Zugverkehr, doch da konnte Burckhard Kahrmann beruhigen: „In nördlicher Richtung ist die Gleisanlage in Huckarde eine Sackgasse. Daher wird keiner der Züge von dort oder dorthin durch Mengede fahren.“
So ganz überzeugen konnten die beiden Experten mit ihren Ausführungen die Mengeder Politiker allerdings nicht. „Die Zahlen aus dem Verkehrsgutachten scheinen mir doch arg geschönt“, zweifelte etwa CDU-Fraktionssprecher Joachim Farnung.
Rechstamt soll Möglichkeit für Gegengutachten prüfen
Dieser Kritik schlossen sich auch die restlichen BV-Mitglieder an und einigten sich letztlich darauf, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, ob die Möglichkeit zu einem Gegengutachten bestehe, bevor man für das Projekt eine endgültige Empfehlung gibt.













