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Bundesverfassungsgericht
Dortmunder Familie klagt gegen Hartz IV-Reform
ddp/RN am 8. Februar 2010 14:40 Uhr
DORTMUND Das Bundesverfassungsgericht wird Dienstag ab 10 Uhr sein mit großer Spannung erwartetes Urteil zur umstrittenen Arbeitsmarktreform "Hartz IV" verkünden. Pikant: Familie Kerber-Schiel aus Dortmund gehört zu den Klägern.
Dortmunder Familie lebt von Hartz IV
Familie Kerber-Schiel aus Dortmund ist seit fünf Jahren auf Hartz IV angewiesen. Sie klagten in Karlsruhe. Im Bild: (v.l.): Jeremy, Mutter Katrin, Tobias, Sharon und Vater Joachim.
Foto: dpa
Nach Karlsruhe werden Vater Joachim (57), Mutter Katrin (41) sowie die Kinder Sharon (12), Tobias (10) und Jeremy (2) zwar nicht fahren - die Familie ist nicht eingeladen, somit gibt es auch keine Kostenübernahme - wird aber mit Spannung das Urteil der Richter verfolgen.

Der Erste Senat entscheidet darüber, ob die „Hartz-IV“-Regelsätze für Kinder, aber auch jene für Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Karlsruher Richter urteilen konkret darüber, ob die Sätze korrekt ermittelt sind und ob der Kinder-Regelsatz pauschal vom Erwachsenen-Satz abgeleitet werden darf.

Familie Kerber-Schiel bekommt die bisherigen Tücken des Systems seit Jahren zu spüren. Seit fünf Jahren beziehen sie Hartz IV. Und obwohl Vater Joachim sein Arbeitslosengeld II mit einem Job als Lagerarbeiter aufstockt, reichen die 1340 Euro (498 Euro Kindergeld) im Monat hinten und vorne nicht.

Kino-Besuche sind für Familie purer Luxus

Der Bochumer Rechtsanwalt Martin Reucher vertritt Familie Kerber-Schiel und sagt: "Gegen Ende eines jeden Monats wird das Geld immer knapp." Die Familie sei sparsam, denke über jede Ausgabe ganz genau nach. Kino- oder Zoo-Besuche sind für die Dortmunder purer Luxus.

Die Richter in Karlsruhe entscheiden am Dienstag indirekt auch über die Höhe der Leistungen. Eine Anhebung der „Hartz-IV“-Sätze für Kinder forderte am Montag übrigens der DGB. Und FDP-Bundestagsfraktionschefin Birgit Homburger verlangte ein System aus einem Guss.
  • In den Klagen wird konkret die Rechtslage des ersten Halbjahres 2005 angegriffen, als „Hartz IV“ eingeführt wurde. Damals bekamen Kinder unter 14 Jahren einen Regelsatz von monatlich 207 Euro. Inzwischen wurden die Sätze zum 1. Juli 2009 nach Alter gestaffelt und leicht erhöht - und zwar auf 215 Euro für Kinder bis 5 Jahren und auf 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren.
  • Das sind 60 beziehungsweise 70 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes von derzeit 359 Euro im Monat (ursprünglich 345 Euro). Derzeit beziehen gut 4,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosengeld II und rund 1,7 Millionen Kinder Sozialgeld. 
 
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