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Medienhaus Lensing

FotostreckeDas Landtagswahl-ABC

NRW, 05.05.2010: Von A wie Abgeordneter bis Z wie Zweitstimme - wir haben 26 Fakten rund die NRW-Landtagswahl in einem ABC zusammengestellt.

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ABGEORDNETER: Wie viele Abgeordnete sich zur ersten Sitzung des neuen Landtags am 9. Juni zusammenfinden, ist noch offen. Mindestens werden es 181 Parlamentarier sein. 128 werden direkt in den Wahlkreisen gewählt, mindestens 53 weitere über Listenplätze einziehen. Möglicherweise wird es zudem Überhang- und Ausgleichsmandate (siehe unten) geben, die den Landtag größer werden lassen.
BUNDESRAT: Zu einem »Stoppsignal« für die Bundesregierung möchten SPD und Grüne die Wahl am Sonntag werden lassen. Das soll so funktionieren: Regieren in NRW nach dem 9. Mai nicht mehr CDU und FDP, verlieren die beiden Parteien auch ihre Mehrheit im Bundesrat. In dieser »Länderkammer« sitzen Vertreter jeder Landesregierung. Momentan kann sich Kanzlerin Angela Merkel auf 37 der 69 Stimmen verlassen. Ohne Nordrhein-Westfalen hätten CDU/FDP-Regierungen nur noch 31 Stimmen. Der Bundesrat muss fast allen wichtigen Gesetzen zustimmen. Merkel müsste also für viele Vorhaben Kompromisse mit SPD und/oder Grünen finden.
CDU: Viele Bürger haben vor Jürgen Rüttgers keinen NRW-Ministerpräsidenten erlebt, den die Christdemokratische Union (CDU) gestellt hat. Aber vor allem in den ersten Nachkriegs-Jahrzehnten dominierte die Partei die Landesregierung. Bei der ersten Wahl am 20. April 1947 wurde sie stärkste Kraft, ihr Parteimitglied Karl Arnold Ministerpräsident. Arnold blieb bis 1956 Regierungschef. Auch von 1958 bis 1966 regierte in Franz Meyers ein Christdemokrat, bis 1962 sogar mit absoluter Mehrheit.
DIREKTMANDAT: Direkt ziehen all jene Abgeordnete in den Landtag ein, die die meisten Erststimmen (siehe unten) in ihrem jeweiligen Wahlkreis erhalten. Keine Rolle spielt, wie groß ihr Vorsprung auf den Zweitplatzierten ist, oder ob ihre Partei die Fünf-Prozent-Hürde knackt. Mit dem System ist garantiert, dass jeder Wahlkreis mit mindestens einem Abgeordneten im Parlament vertreten ist. Die direkt gewählten Abgeordneten gehören praktisch immer einer der zwei großen Parteien CDU und SPD an.
ERSTSTIMME: Mit ihr bestimmen die Wähler, wer aus ihrem Wahlkreis direkt in den Bundestag einziehen wird (siehe auch Direktmandat). Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat, kommt auf jeden Fall ins Parlament. 128 Wahlkreise gibt es bei der Landtagswahl, in jedem Wahlkreis leben ungefähr 105 000 Wahlberechtigte. Auf die Sitzverteilung unter den Parteien hat die Erststimme aber keinen beziehungsweise nur einen geringen Einfluss (siehe Überhangmandate).
FRAKTION: In einer Fraktion schließen sich die Abgeordneten einer Partei zusammen. Einzige Bedingung: Die Partei muss mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Das ist wegen der Fünf-Prozent-Hürde aber ohnehin fast immer der Fall. Selten gibt es fraktionslose Abgeordnete: In der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode verließ der münstersche Abgeordnete Rüdiger Sagel die Grünen-Fraktion und vertritt seitdem als Fraktionsloser die Linkspartei. Fraktionen haben besondere Rechte: Sie schicken beispielsweise Mitglieder in die Ausschüsse oder das Präsidium des Landtags.
GESCHICHTE: Die Abgeordneten des ersten NRW-Landtags 1946 wurden nicht gewählt, sondern von der britischen Besatzungsmacht bestimmt. Ernannt wurde auch der erste Ministerpräsident, der Zentrumspolitiker Rudolf Amelunxen. Er führte ein Kabinett, dem vier Minister der SPD, drei des Zentrums, zwei der KPD, einer der FDP und zwei Parteilose angehörten. Die mit Abstand höchste Wahlbeteiligung bei einer Landtagswahl gab es am 4. Mai 1975 mit 86,1 Prozent. So niedrig wie nie war die Wahlbeteiligung am 14. Mai 2000. Damals wählten nur 56,7 Prozent der Berechtigten.
HELFER: Ohne Wahlhelfer keine Wahl. Allein in Dortmund müssen am Sonntag rund 3300 Menschen in den einzelnen Wahllokalen sitzen, um Unterlagen an die Bürger auszuteilen oder die Stimmen zu zählen. In Münster sind es 1700, in Bochum 2700. Reich werden Wahlhelfer nicht, für den Dienst werden 25 bis 60 Euro gezahlt. Theoretisch ist man verpflichtet, als Wahlhelfer zu arbeiten, wenn die Stadt oder Gemeinden einen auffordert. In der Praxis lässt sich der Bedarf meist mit Freiwilligen decken.
INFRATEST DIMAP: Eines der führenden Umfrageinstitute in Deutschland, das mit seinen Befragungen seit Monaten die Spekulation um mögliche Koalitionen (siehe unten) nach der Wahl befeuert. Nach der letzten Infratest-Umfrage am 29. April erreicht die CDU 37,5 Prozent, die SPD 33,0, die Grünen kommen auf 12,0 Prozent, die FDP bekäme 7,5 Prozent der Stimmen und die Linke 5,5 Prozent. Damit sieht Infratest Rot-Grün stärker als die drei anderen führenden Institute Emnid, Forsa und die Forschungsgruppe Wahlen.
JUNGWÄHLER: 930 000 Menschen sind erstmals zur Landtagswahl aufgerufen. Insgesamt dürfen knapp 13,5 Millionen Nordrhein-Westfalen wählen. Das Mindestalter von 18 Jahren haben auch zwei Kandidaten, die sich am Sonntag wählen lassen wollen. Sie besuchen nach Angaben von Landeswahlleiterin Helga Block noch die Schule. Weitere 23 Kandidaten seien jünger als 25. 2005 kandidierten nur zehn Unter-25-Jährige. 43 Bewerber sind im Gegenzug älter als 70, der älteste Kandidat ist 1924 geboren.
KOALITION: In der mehr als 63-jährigen Geschichte von NRW hat es viele verschiedene Bündnisse gegeben. Sowohl die SPD als auch die CDU haben gemeinsam mit der FDP sowie mit anderen Parteien die Landesregierung gestellt. Beide großen Parteien haben auch alleine regiert. Eine absolute Mehrheit wird am Sonntag niemand erringen. Viele Koalitionen scheinen möglich: Die CDU könnte Umfragen zufolge mit der SPD oder mit den Grünen eine Regierung bilden; die SPD zusammen mit den Grünen und der Linkspartei. Nur die jeweiligen Wunschbündnisse erreichen im Umfragen keine Mehrheit: die Fortsetzung der schwarz-gelben Koalition beziehungsweise ein rot-grünes-Bündnis.
LISTE: Kandidaten, die nicht über ein Direktmandat (siehe oben) in den Landtag einziehen, müssen auf die Landesliste ihrer Partei hoffen. Die Listen sind jeweils von Parteitagen aufgestellt worden, die Wähler können die Reihenfolge der Kandidaten nicht verändern. Ein erdachtes Szenario, wie die Liste »zieht«: Die CDU bekommt 39 Prozent der Zweitstimmen (siehe unten) und stellt rechnerisch 71 der 181 Abgeordneten. 65 Direktmandate erringt sie über die Erststimme. Ergebnis: Von der CDU-Landesliste ziehen nur die sechs Erstplatzierten in den Landtag ein, die kein Direktmandat geholt haben. Da die kleinen Parteien wahrscheinlich kein Direktmandat holen, werden bei ihnen alle Sitze über die Liste vergeben werden.
MINISTERPRÄSIDENT: Der Regierungschef des Landes wird nicht direkt vom Volk, sondern von den Abgeordneten gewählt. Wer Ministerpräsident wird, entscheidet sich trotzdem am Sonntag. In aller Regel wählen die Abgeordneten der Parteien, die die Landesregierung bilden wollen, den gemeinsamen Kandidaten der Parteien (eine Ausnahme lesen Sie unter »Ypsilanti«). Genau wie im Bund ist der Ministerpräsident allein dafür zuständig, die Minister zu ernennen beziehungsweise zu entlassen.
NICHTWÄHLER: Bei der Wahl 2005 gab es 4 897 003 Menschen, die nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, 37,0 Prozent der mehr als 13,2 Millionen Wahlberechtigten. Für die Zusammensetzung des Parlaments sind sie unerheblich, weil sich Anteile und Sitze der Parteien nur aus den abgegebenen gültigen Stimmen berechnen. Eine große Rolle spielt die Mobilisierung der Wähler allerdings trotzdem. So verlor die SPD zum Beispiel bei der Landtagswahl 2005 verglichen mit der 2000 absolut nur rund 84 000 Stimmen. Dass ihre Niederlage in Prozentpunkten so klar aussah (-5,7), lag an der starken Mobilisierung der CDU, die um 984 000 Stimmen (+7,8 Punkte) zulegte.
ÖFFNUNGSZEITEN der Wahllokale sind vor allem für Frühaufsteher oder für Wähler »auf den letzten Drücker« entscheidend. Überall im Land öffnen die Wahllokale am Sonntag einheitlich von 8 bis 18 Uhr. Das ist auch der Grund dafür, dass Fernseh- und Radiosender sowie Zeitungen in ihrem Internetauftritt vor 18 Uhr keine Prognosen veröffentlichen dürfen: Niemand soll sich bei seiner Wahl an einer Tendenz orientieren und taktisch wählen. Bei einer Briefwahl muss der Wahlbrief bis Sonntag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingetroffen sein, damit die Stimme zählt.
PERIODE: Der Landtag ist in NRW von 1950 bis 1970 alle vier Jahre gewählt worden. Seit 1970 werden die Abgeordneten auf fünf Jahre gewählt. Die nächste Landtagswahl wird es voraussichtlich 2015 geben.
QUAL der Wahl: Zwischen 25 Landeslisten von Parteien und Wählergruppen entscheiden die Wähler. Darunter befinden sich neben CDU, SPD, FDP und Grünen erstmals die Partei Die Linke, die Piraten-Partei oder die Rentner-Partei. Über Listen oder Direktmandate bewerben sich 1174 Männer und Frauen um ein Landtagsmandat. Der Wahlzettel ist je nach Wahlkreis zwischen 60 und 65 Zentimeter lang.
REIHENFOLGE: Die Reihenfolge, in der die Kandidaten beziehungsweise Parteien auf dem Stimmzettel auftauchen, richtet sich nach dem Ausgang der Landtagswahl 2005. Oben steht die CDU, die damals die meisten Stimmen bekommen hat, gefolgt von SPD, Grünen und FDP.
SAINTE-LAGUE/SCHEPERS-VERFAHREN: Versucht man, die Stimmenanteile einer Partei in Sitze umzurechnen, wird das nie ganz genau aufgehen. Beispiel: Die FDP erreichte bei der Wahl 2005 rund 6,2 Prozent der Stimmen. Demnach hätte sie 12,228 der 187 Sitze bekommen müssen. Um die Mandate gerecht zu verteilen, gibt es verschiedene, recht komplizierte Verfahren. Das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren wird aktuell im Landtag angewendet. Es ergab zwölf Sitze für die Liberalen. Details des Verfahrens unter » www.wahlrecht.de/verfahren/rangmasszahlen.html
TOLERIEREN: Normalerweise wird eine Regierung nur von den Fraktionen (siehe oben) unterstützt, die auch Minister stellen. Alle anderen Fraktionen werden als Opposition gegen alles stimmen, was die Regierung umsetzen möchte. Ganz selten kommt es vor, dass eine Regierung toleriert wird. Dann stimmt eine Partei für Regierungsvorhaben, die selbst nicht an der Regierung beteiligt ist. Voraussetzung: Diese Partei muss wollen, dass ein Politiker der regierenden Parteien Ministerpräsident wird. Für eine Regierung ist es riskant, sich tolerieren zu lassen, weil die tolerierende Partei eine geringere Verantwortung trägt und deshalb eher einmal eine Entscheidung nicht mittragen könnte.
ÜBERHANGMANDATE: Sie entstehen, wenn eine Partei mehr Sitze über Direktmandate holt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis insgesamt zustehen. Ein erdachtes Beispiel: Die CDU bekommt 39 Prozent der Zweitstimmen und darf damit rechnerisch 71 der 181 Abgeordneten stellen. Gleichzeitig erringt die Partei über die Erststimme 80 Direktmandate. Dann zieht jeder Gewinner eines Direktmandats in den Landtag ein. Die CDU ist also mit 80 Abgeordneten im Parlament vertreten. Um die Stimmverhältnisse nicht zu verzerren, erhalten die anderen Parteien nun sogenannte Ausgleichsmandate entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil. Entstehen am Sonntag also viele Überhangmandate, wird der Landtag deutlich größer als vorgesehen.
VERHÄLTNISWAHLRECHT: Wird das Verhältniswahlrecht angewendet, erhält jede Partei einen Sitzanteil im Parlament, der ihrem prozentualen Wahlergebnis entspricht. Allerdings werden bei der Berechnung der Sitze die Anteile jener Parteien nicht berücksichtigt, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind. Deswegen kann eine Partei mehr als die Hälfte der Sitze erringen, auch wenn sie weniger als die Hälfte der Stimmen bekommen hat.
WAHL-O-MAT: Ein Angebot der Landeszentrale für politische Bildung. Unentschlossene können im Internet 38 Aussagen bewerten (Stimme zu, neutral, stimme nicht zu), um herauszufinden, mit welcher Partei ihre Ansichten am stärksten übereinstimmen. Die Aussagen lassen sich auch gewichten. » www.wahlomat.de
X spielt nur auf dem Wahlzettel eine Rolle - als das Symbol, das man dort vor dem Kandidaten oder der Landesliste hinterlässt, den oder die man wählen möchte.
YPSILANTI, Andrea, ist eine SPD-Politikerin aus Hessen, die 2008 kurz davor stand, dort Ministerpräsidentin zu werden. Ypsilanti strebte nach der Wahl ein Bündnis mit den Grünen und der Linkspartei an. Sie hatte aber vor der Wahl ausgeschlossen, mit der Linken zu koalieren. Die CDU nutzt ihren Namen seitdem, um vor einem rot-roten Bündnis zu warnen. Der Name der NRW-Spitzenkandidatin Hannelore Kraft, die ein Bündnis mit den Linken nicht definitiv ausgeschlossen hat, wurde im Wahlkampf zu »Kraftilanti« verballhornt. Die Original-Ypsilanti scheiterte letztlich daran, dass vier SPD-Abgeordnete sie nicht wählten.
ZWEITSTIMME: Wenn es am Wahlabend in den Hochrechnungen heißt: CDU 35 Prozent, SPD 35 Prozent, FDP 10 Prozent, Grüne 10 Prozent dann entspricht dieses Ergebnis dem Anteil an gültigen Zweitstimmen. Die Zweitstimme entscheidet über die Größe der Fraktionen und damit darüber, welche Parteien die Regierung bilden und wer Ministerpräsident wird. Deshalb gilt die Zweitstimme als wichtiger als die Erststimme (siehe oben).
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